Kontaktpersonennachverfolgung bei respiratorischen Erkrankungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2

19. März 2020

Vorbemerkungen

Die folgenden Hinweise können der Situation vor Ort im Rahmen einer Risikobewertung durch das zuständige Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der angestrebten Schutzziele angepasst werden.

Aufgrund der epidemiologischen Lage weltweit und in Deutschland erscheint die Kontaktpersonennachverfolgung ab 18.03.2020 prospektiv bei Flugreisenden in Deutschland derzeit aus epidemiologischer Sicht nicht sinnvoll, die verfügbaren Ressourcen sollen primär auf die Fallfindung und Kontaktpersonennachverfolgung innerhalb Deutschlands fokussiert werden.

Ziel:

Unterbrechung von Infektionsketten ausgehend von einem bestätigten Fall

Allgemeine Prinzipien:

  • Die Suche der Infektionsquelle bei bestätigten Fällen steht nicht mehr im Vordergrund.
  • Im Mittelpunkt steht die Ermittlung ausgehend von einem bestätigten Fall.
  • Kontaktpersonen der Kategorie I (enger Kontakt) haben Priorität über Kontaktpersonen der Kategorie II.
  • Ein Ausbruchsgeschehen bei vulnerablen Personen oder medizinischem Personal (z.B. Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser) hat Priorität über der Nachverfolgung von anderen Einzelfällen.
  • Information der Kontaktpersonen zu ihrem Erkrankungsrisiko
  • frühe Erkennung von Erkrankungen unter den Kontaktpersonen